Petition gegen das Tanzverbot

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News
25.08.06Abschluss der Homepage
18.05.04Infomail & Benutzerdaten
12.05.04Gesetzesänderung abgelehnt!
24.02.04Petition beim Landtag eingegangen
01.02.04Unterschriftensammlung beendet!
13.01.04Unterschriftensammlung bald zu Ende
27.11.03Interview beim ERB
18.11.03Radiobeitrag zum Thema Tanzverbot
04.11.03Tanzverbotskalender
02.11.03DEHOGA: Tanzverbot nicht zeitgemäß
08.08.03Disco Chefin klagt gegen das Tanzverbot
18.06.03Artikel in der MIZ, Startseite
05.06.03tanzverbot.de
01.06.03Interview & Unterschriftenlisten
06.05.03Kleine Änderungen an der Seite
02.05.03Die Homepage ist online

Übersicht über die Tage mit Tanzverbot in Baden-Württemberg

2005
Dienstag, 01. November 3:00 - 24:00 Uhr Allerheiligen
Sonntag, 13. November 3:00 - 24:00 Uhr Volkstrauertag
Mittwoch, 16. November 3:00 - 24:00 Uhr Buß- und Bettag
Sonntag, 20. November 3:00 - 24:00 Uhr Totengedenktag
Samstag, 24. Dezember 3:00 - 24:00 Uhr Heiligabend
Sonntag, 25. Dezember 0:00 - 24:00 Uhr Erster Weihnachtstag
Montag, 26. Dezbember 3:00 - 11:00 Uhr Zweiter Weihnachtstag
2006
Sonntag, 01. Januar 3:00 - 11:00 Uhr Neujahr
Freitag, 06. Januar 3:00 - 11:00 Uhr Erscheinungsfest
Donnerstag, 13. April 0:00 - 24:00 Uhr Gründonnerstag
Freitag, 14. April 0:00 - 24:00 Uhr Karfreitag
Samstag, 15. April 0:00 - 24:00 Uhr Karsamstag
Montag, 17. April 3:00 - 11:00 Uhr Ostermontag
Donnerstag, 25. Mai 3:00 - 11:00 Uhr Christi Himmelfahrt
Montag, 5. Juni 3:00 - 11:00 Uhr Pfingstmontag
Donnerstag, 15. Juni 3:00 - 11:00 Uhr Fronleichnam

Hinweise zu den Informationen

Die hier angegebenen Informationen wurden von uns selbst zusammengetragen. Wir hoffen, dass alles so seine Richtigkeit hat, können dafür aber nicht garantieren. Solltet ihr Fehler bei den Eintragungen finden, so schreibt bitte eine Mail an Stefan.

An den Tagen welche mit einem roten Punkt gekennzeichnet sind herrscht nach § 10 Absatz (1) FTG den gesamten Tag über Tanzverbot. In diesem Absatz sind auch die Tage gelistet, an denen das Tanzen von 3:00 Uhr bis Mitternacht verboten ist, diese sind mit einem orangen Punkt gekennzeichnet. Die übrigen Feiertage, an denen von 3:00 Uhr bis 11:00 Uhr Tanzverbot herrscht sind in Absatz (2) aufgelistet und mit einem gelben Punkt gekennzeichnet.